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Beförderungsbedingungen

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.

Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar. Sie sind bis spätestens 18 Monaten nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen unter Abzug von 8% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich.

Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Start, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30 m können in der Regel nicht mit- fahren. Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Dreiflüsse-Ballooning e.K. Josef Oberleitner in 94034 Passau, Malerweg 2a. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.

Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht / Passagierhaftpflicht 7 Mio €. Diese gilt pauschal für Personen und / oder Sachschäden je Schadenereignis. Für Gegenstände, die am Körper getragen werden, beträgt die Versicherungssumme 1700 €. Die Unfallversicherung beträgt je Passagier 20.000 € Tod und 20.000 € Invalidität.

Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des BGB.

Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

Dreiflüsse-Ballooning e.K. Josef Oberleitner FBH Anlage 6.11 94034 Passau, Malerweg 2a